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Vereinfachen Sie Ihre EU-CBAM-Berichterstattung

Optimieren Sie Ihre Compliance-Verpflichtungen im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus mit automatisierter Berichtserstellung, Emissionsverfolgung und erweiterter Datenanalyse! Sind Sie bereit? Melden Sie sich unten für den frühzeitigen Zugang an!

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Warum Sie uns wählen sollten

Umfassendes Tool, entwickelt von Steuer- und Zollfachleuten. Wir bieten eine optimierte, durchgängige Compliance für EU-Importeure, die den CBAM-Verpflichtungen unterliegen.

EU-Konformität gewährleistet

Entwickelt, um die EU-CBAM-Anforderungen sowohl in der Übergangsphase als auch im bevorstehenden endgültigen System zu erfüllen, mit laufenden Aktualisierungen, um regulatorischen Änderungen immer einen Schritt voraus zu sein.

Erweiterte Datenanalyse

Die erweiterte Analyse-Suite bietet eine breite Palette von Werkzeugen zur Verfolgung und Visualisierung kritischer CBAM-Datenpunkte, einschließlich Emissionen, Importströmen, Aufschlüsselungen auf Lieferantenebene und Datenvollständigkeit.

Automatisierungsunterstützung

Vollständige Erstellung validierter und einreichungsfertiger CBAM-Berichte durch Verarbeitung importierter Daten in eine konforme Ausgabe mit minimalem Benutzereingriff.

Direkte Integration

Eine öffentliche API ermöglicht die nahtlose Integration mit ERP-Systemen für den automatisierten Datenimport, mit geplanter Unterstützung für die direkte Einreichung im CBAM-Portal, sobald diese verfügbar ist.

Warnungen & Benachrichtigungen

Anpassbare Warnungen und Benachrichtigungen halten Benutzer über bevorstehende Fristen, Datenprobleme und regulatorische Aktualisierungen auf dem Laufenden. Dies gewährleistet rechtzeitige Maßnahmen und verringert das Risiko der Nichteinhaltung.

Professionelle Unterstützung

Unser Team aus erfahrenen Steuer- und Zollfachleuten bietet Ad-hoc-Unterstützung während des gesamten CBAM-Compliance-Prozesses und hilft Ihnen, bei bevorstehenden regulatorischen Änderungen immer einen Schritt voraus zu sein.

Allgemeine CBAM-Informationen & FAQ

Die wichtigsten Informationen zu CBAM. Wer, was und wann unterliegt der CBAM-Verordnung und wie können wir Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen?

Was genau ist CBAM?

Das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) wurde durch die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 eingeführt.

Es ist die „CO₂-Grenzsteuer“ der EU, die den CO₂-Preis für importierte kohlenstoffintensive Waren an den Preis angleicht, den EU-Hersteller im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) zahlen.

Der vollständige Rechtstext ist in den Sprachen der Mitgliedstaaten auf der offiziellen Website verfügbar.

Wer unterliegt der CBAM-Verordnung?

Jeder Importeur oder indirekte Zollvertreter, der CBAM-gelistete Waren aus einem Nicht-EU-Land in das EU-Zollgebiet einführt. Ab 2026 müssen Sie den Status eines „zugelassenen CBAM-Anmelders“ besitzen, um weiterhin importieren zu können.

Welche Waren fallen derzeit unter die Regelung?

Zement, Eisen & Stahl (einschließlich einiger nachgelagerter Produkte), Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Ausgewählte Vorprodukte in diesen Lieferketten sind ebenfalls abgedeckt.

Was sind die wichtigsten Fristen?

Übergangsphase: 1. Okt. 2023 – 31. Dez. 2025 – nur vierteljährliche CBAM-Berichte (erster Bericht fällig am 31. Jan. 2024).

Endgültiges System: beginnt am 1. Jan. 2026 – Kauf von CBAM-Zertifikaten, Einreichung der jährlichen Erklärung bis zum 31. Mai jedes Jahres, Abgabe von Zertifikaten entsprechend den verifizierten Emissionen.

Was passiert, wenn ich einen Bericht versäume oder zu wenig deklariere?

2023-25: Verwaltungsstrafe von 10 € – 50 € pro Tonne nicht (oder falsch) gemeldeter CO₂-Äquivalente; indexgebunden und von der Zollbehörde des Mitgliedstaates verhängt.

Ab 2026: Die Nichtabgabe ausreichender Zertifikate löst die entsprechende Strafe des EU-EHS aus – 100 € pro Tonne, zuzüglich der Verpflichtung, den Fehlbetrag auszugleichen.

Welche Daten & Systeme muss ich jetzt bereithalten?

Import- & HS-Code-Daten für alle erfassten importierten Waren.

Emissionsdaten auf Anlagenebene von Nicht-EU-Lieferanten bezüglich der Emissionswerte und deren Berechnungen.

Wie unterstützt Sie unser Tool dabei, die Vorschriften einzuhalten?

  • Ein-Klick-CBAM-XML – generiert und validiert die vierteljährliche/jährliche Datei, bereit zum Hochladen in das CBAM-Register.
  • Strafenschutzschild – Live-Dashboard für Fristen und Benachrichtigungen; integrierte Logik zur Schätzung potenzieller Strafen in Echtzeit.
  • Erweiterte Datenanalyse mit detaillierten Informationen über importierte Waren, Emissionen, Lieferanten und bevorstehende Verpflichtungen.
  • Prüfpfad & API – REST-Endpunkte für einen wirklich automatisierten Berichtsprozess; vollständige Versionierung für behördliche Prüfungen.
  • Skalierbarkeit – Mandantenfähig, für mehrere Unternehmen geeignet und bereit für die Erweiterung des Geltungsbereichs im Jahr 2026!

Was kommt als Nächstes?

Mögliche Ausweitung auf organische Chemikalien und nachgelagerte Stahl-/Aluminiumprodukte (Konsultation der Kommission läuft).

Digitalisierung des Zertifikatemarktplatzes ab 2027.

Angleichung an die CO₂-Grenzausgleichsmaßnahmen anderer Rechtsordnungen (UK, Kanada, USA).

Haben Sie weitere Fragen?

Senden Sie uns eine E-Mail an support@eucbam.report und jemand aus unserem professionellen Team wird sich in Kürze bei Ihnen melden.

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